02.06.2014

Richtig leben 4 - Das Grundgesetz für Deutschland (3)

Artikel 5

Artikel 5 sagt, dass jeder seine Meinung in Schrift, Wort und Bild wiedergeben darf. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für Waldorfschüler gilt, die ihre Meinung am liebsten vortanzen. Sehr gut, damit kann ich doch was anfangen.
Außerdem darf sich jeder aus frei zugänglichen Quellen unterrichten. zur Sicherheit steht in diesem Artikel noch mit drin, dass es keine Zensur gibt und die Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet ist.
Aber im zweiten Abschnitt wird gleich gesagt, dass der Spaß aufhört, wenn es um Jugendschutz, die Ehre des einzelnen und bestimmte Rechte geht.
Am Ende heißt es dann noch in diesem Artikel: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Scheint wichtig zu sein, aber bitte was ist denn genau mit "frei" oder "Freiheit" gemeint?


Artikel 6

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." Fein. aber auch wieder sehr abstrakt. Dafür geht Liebhabern der Deutschen Sprache beim nächsten Absatz das Herz auf: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
"Zuvörderst" ist ein echt cooles Wort. Sollte man häufiger verwenden. ;)
Aber mal Spaß beiseite ich hier geht es um wichtige Dinge. Da die Eltern ihre Kinder erziehen müssen, bleiben sie auch bei ihnen, außer die Eltern "versagen" oder die Kinder drohen zu verwahrlosen. Dafür hat die Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft.
Klingt einleuchtend, aber wie bei allen anderen Artikeln fehlt auch hier eine Definition. Was heißt denn bitteschön versagen? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass eine Elterngeneration im biologischen Sinne versagt, wenn es keine Enkel gibt. Denn das führt dazu, dass die Population ausstirbt. Aber wo bitteschön ist im Deutschland des Jahres 2014 die Grenze zwischen Versagen und Erfolg als Eltern?
Und wann ist ein Kind verwahrlost?
Im letzten Absatz kommen dann doch noch ein paar Informationen, wenn es darum geht, das uneheliche Kinder durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für "ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft" bekommen sollen.
Das mit der Stellung in der Gesellschaft ist einfach: viel Geld ist gleich hohe Stellung.
Die leibliche Entwicklung kann ich mir auch noch gut vorstellen: Täglich Spinat, Waldlauf und dann früh ins Bett.
Aber wie sieht es mit der seelischen Entwicklung aus? Also selbst wenn ich wüsste, was das ist, würde ich mir nicht zutrauen dafür ein Fitnessprogramm auf die Beine zu stellen.


Artikel 7

Ah! Die Erziehungsberechtigten können entscheiden ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen. Vielleicht hat das ja was mit der seelischen Entwicklung zu tun. Ansonsten steht das Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Da frage ich mich, warum er nicht auch gleich das Erziehungswesen übernimmt.
Ansonsten sagt Art. 7 ziemlich viel über Privatschulen und stellt fest, dass Vorschulen aufgehoben bleiben. Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um die teuren Schulen bis zur dritten Klasse, die es im deutschen Kaiserreich gab.


Artikel 8

"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Aber bitteschön dort, wo es keinen stört und nicht zum Beispiel irgendwo, wo man bequem mit der S-Bahn oder dem Auto hinkommt ... Darauf weist auch der zweite Absatz hin.


Artikel 9

Wir dürfen uns nicht nur versammeln, sondern auch Vereine und Gesellschaften, insbesondere Gewerkschaften bilden. Juhuu!


Artikel 10

Das Briefgeheimnis etc. ist unverletzlich. Ach? Hat schon jemand der NSA Bescheid gegeben? Achso, die kümmern sich ja um den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Im zweiten Abschnitt angesprochen wird.


Artikel 11

"Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet."
Diesen Artikel finde ich interessant, weil danach gleich ein langes "aber" kommt. Die Freizügigkeit darf z.B. eingeschränkt werden, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass die Jugend verwahrlost oder Seuchen verbreitet werden. Scheint ein wichtiges Thema zu sein, aber ich frage mich, warum das nicht bei der Versammlungsfreiheit steht oder gleich einen eigenen Artikel bekommen hat.


Artikel 12

Zwangsarbeitist nur bei Freiheitsentziehung gültig, ansonsten darf sich jeder den Beruf aussuchen, den er gerne hätte. D.h., wenn er sich an die jeweiligen Gesetze hält, so einfach ist es nämlich nun auch wieder nicht.


Artikel 13

Nee, halt, Nach Artikel 12 kommt eigentlich Artikel 12a, aber den können wir vernachlässigen, denn darin geht's um den Wehrdienst und den Fall eines Kriegs. Um ehrlich zu sein bin ich mir nicht ganz sicher, wie weit ich dann noch auf das Grundgesetz vertrauen würde.

In Art. 13 geht es darum, dass in eurer Wohnung keiner was zu suchen hat, außer es gilt eine der vielen Ausnahmen, die in dern Abschnitten 2 -7 aufgeführt werden. kein anderer Artikel der Grundrechte braucht soviel Zusatzinformationen.


Artikel 14

Wenn nur alle Artikel im Grundgesetz so weise klingen würden wie dieser. Lasst euch das mal auf der Zunge zergehen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das muss ja nicht gleich bedeuten, dass ihr jeden mit eurer PlayStation spielen lasst, aber ihr solltet euch mal überlegen, ob es wirklich dem Wohl der Allgemeinheit dient, wenn ihr euch einen zweiten Lamborghini in die Garage stellt.


Artikel 15

Damit die Gesellschaft was davon hat, können Grundbesitz, Bodenschätze und Produktionsmittel gegen eine Entschädigung "in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."
Für mich klingt das nach ordentlich Konfliktpotenzial, aber anscheinend muss man das nicht weiter erklären. Es wird noch nicht mal etwas über Seuchengefahr oder Verwahrlosung der Jugend gesagt.


Artikel 16

Dieser Artikel verwirrt mich, denn er sagt das die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf, dann aber fortfährt, dass ein Gesetz regelt wie man seine Staatsangehörigkeit verlieren kann.
Auch der zweite Absatz ist alles andere als eindeutig, denn er sagt dass ein deutscher Staatsbürger nicht an das Ausland ausgeliefert werden darf, außer wenn man es doch darf.


Artikel 16a

Artikel 16a regelt das Asylrecht und meine Herrn ist das kompliziert!


Artikel 17

Wir dürfen uns mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden. Schon mal gemacht?


Artikel 17a

In diesem Artikel geht es darum, dass Rechte eingeschränkt werden können, wenn es um die Verteidigung, den Schutz der Zivilbevölkerung oder um Wehr- und Ersatzdienstleistende geht. Braucht man dafür wirklich einen eigenen Artikel oder wäre das nicht zum Beispiel in Art. 12a besser aufgehoben gewesen?


Artikel 18

Wer seine Grundrechte missbraucht, um gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzugehen, verwirkt diese Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht legt fest, was man unter "Verwirken" zu verstehen hat.


Artikel 19

Artikel 19 ist sowas wie eine Gebrauchsanweisung für den Fall,dass man das Grundgesetz mal einschränken will.

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